Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 13. Dezember 2010
Anlage 1

Anlage 1 – (zu § 5 Absatz 2)Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen. Theoretische Ausbildung normal normal Die theoretische Ausbildung muss mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten umfassen. normal normal Die Ausbildungsbescheinigung (§ 5 Absatz 2) kann erteilt werden, wenn der Bewerber nicht mehr als eine Doppelstunde versäumt hat. normal normal Die Bewerber sind zu Lerngruppen zusammenzufassen, die nicht mehr als 20 Teilnehmer haben dürfen. normal normal Die theoretische Ausbildung ist als Kurs durchzuführen, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet. Der Kurs ist getrennt vom theoretischen Unterricht für Bewerber um eine Fahrerlaubnis durchzuführen. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, können die Bewerber am theoretischen Unterricht für die Klassen A, A1, A2 oder AM teilnehmen. normal normal Ziel des Kurses ist es, verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen. Die theoretische Ausbildung soll beim Kursteilnehmer – zu sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen führen, normal normal – verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr fördern und normal normal – das Entstehen verkehrsgefährdender Verhaltensweisen verhindern. normal normal normal Dash normal normal Der Kurs muss die in Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung enthaltenen Sachgebiete für den theoretischen Unterricht umfassen, soweit diese für das Führen von Mofas maßgebend sind. Dabei sind in Kursen auch die Auswirkungen technischer Manipulationen am Mofa auf die Sicherheit und die Umwelt sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen für den Fahrer zu verdeutlichen. normal normal Die Auseinandersetzung mit dem Verhalten im Straßenverkehr muss die Erlebniswelt von jugendlichen Kursteilnehmern einbeziehen. normal normal Die Verkehrsvorschriften sind anhand praktischer Beispiele zu begründen und einsichtig zu machen. normal normal Praktische Ausbildung normal normal Die praktische Ausbildung muss mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten umfassen, wenn Bewerber einzeln ausgebildet werden. normal normal Werden Bewerber in einer Gruppe unterrichtet, muss die praktische Ausbildung der Gruppe mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten umfassen. normal normal Die Gruppe darf nicht mehr als vier Teilnehmer haben; für bis zu zwei Teilnehmer muss für die gesamte Dauer der praktischen Ausbildung ein Mofa zur Verfügung stehen. normal normal Ziel der praktischen Ausbildung ist es, die sichere Beherrschung eines Mofas zu erreichen. normal normal Es sind mindestens folgende Übungen zur Fahrzeugbeherrschung durchzuführen: – Handhabung des Mofas, normal normal – Anfahren und Halten, normal normal – Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit, normal normal – Fahren eines Kreises, normal normal – Wenden, normal normal – Abbremsen, normal normal – Ausweichen. normal normal normal Dash normal normal Die Übungen sind außerhalb öffentlicher Straßen oder auf verkehrsarmen Flächen durchzuführen. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Bewerber für eine Mofa-Prüfbescheinigung müssen eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.
  • Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens sechs Doppelstunden und darf maximal eine Doppelstunde versäumt werden.
  • Die Lerngruppen für die theoretische Ausbildung dürfen nicht mehr als 20 Teilnehmer haben und müssen gleichzeitig beginnen und enden.
  • Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens einer Doppelstunde für Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden für Gruppen mit maximal vier Teilnehmern.
  • Ziel der Ausbildungen ist es, sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zu fördern und die sichere Beherrschung des Mofas zu gewährleisten.